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Verbot von Einweg-Plastik 3. Juli 2021

Verbot von Einweg-Plastik 3. Juli 2021

In der Europäischen Union wird es ein Verbot für Einwegartikel aus Plastik geben. Ziel dieses Verbots ist die Verminderung des Abfallaufkommens. Was bedeutet dieses Verbot von Einwegplastik für Sie und wie können wir helfen? Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Produkt verboten wird? Dann lesen Sie weiter oder kontaktieren Sie uns

Verbot von Einwegplastik 3. Juli 2021

Die Menge an Plastikmüll in den Meeren nimmt weltweit zu und viele Strände sind mit Abfällen übersät. Dieser Plastikabfall zersetzt sich in der Natur nicht. 50 % des Abfalls an europäischen Stränden besteht aus Einwegplastik. Dies sind Plastikartikel, die für den einmaligen Gebrauch hergestellt werden und auch als Single Use Plastics (SUP) bezeichnet werden. 

Ab dem 3. Juli 2021 tritt das Verbot des Verkaufs verschiedener Einwegartikel aus Kunststoff innerhalb der Europäischen Union in Kraft. Das bedeutet, dass mit Wirkung vom 3. Juli 2021 keine Einwegartikel aus Kunststoff mehr verkauft werden dürfen. Produkte, die Sie zu diesem Zeitpunkt noch auf Lager haben, können weiterhin verwendet werden. Ziel des Verbots ist es, den Plastikmüll im Meer zu reduzieren. 

Das Verbot und die zusätzlichen Maßnahmen haben eine enorme Auswirkung auf die Umwelt und geben der Suche nach nachhaltigen Alternativen innerhalb der Verpackungsindustrie zusätzlichen Auftrieb. Es wird geschätzt, dass die Maßnahmen den Verbrauchern 6,5 Milliarden Euro sparen werden, weil sie dazu führen, dass die Produkte nachhaltiger werden und wiederverwendet werden können. Das Verbot wird voraussichtlich auch zu einer Verringerung der CO2-Emissionen um 3,4 Millionen Tonnen führen. 

Top 10 Einwegplastik an europäischen Stränden

Von allen Einwegplastikartikeln, die als Abfall an europäischen Stränden landen, finden sich 86 % unter den unten aufgeführten Top 10 der gängigsten Artikel. Die am häufigsten an europäischen Stränden anzutreffenden Einwegartikel aus Plastik sind:

  1. Trinkflaschen und Verschlüsse (21 %), 
  2. Zigarettenkippen (19 %), 
  3. Wattestäbchen (12 %), 
  4. Chipstüten & Verpackungen von Süßigkeiten (9 %), 
  5. Hygienetücher, Damenbinden, Tampons (8 %), 
  6. Plastiktüten (6 %), 
  7. Trinkhalme, Besteck, Teller und Rührstäbchen aus Kunststoff (4 %), 
  8. Trinkbecher & Deckel (3 %), 
  9. Luftballons & Ballonstäbchen (2 %),
  10. Behälter und Verpackungen von Fastfood (2 %)

Was wird verboten?

Die Richtlinien der Europäischen Union werden von den Mitgliedstaaten bis zum 3. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz verbietet: Plastikbesteck, Plastikteller, Plastik-Trinkhalme, Plastik-Rührstäbchen, Luftballonstäbchen, Plastik-Wattestäbchen, aus EPS-Schaum hergestellte Becher und Lebensmittel- und Getränkeverpackungen sowie alle Produkte aus oxo-abbaubarem Plastik.

Diese Produkte werden oft als Abfall gefunden und wurden daher in die EU-Richtlinien aufgenommen. Wichtig! Es ist auch nicht erlaubt, Biokunststoff-Ausführungen der oben genannten verbotenen Produkte zu verkaufen.

Weitere Maßnahmen

Neben dem Verbot von Einwegplastik gibt es in den EU-Richtlinien mehrere zusätzliche Maßnahmen. 

2021

- Die Verwendung von Trinkbechern, Deckeln und Behältern für den direkten Konsum sollte deutlich reduziert werden.
- Die Hersteller tragen finanziell zur Abfallsammlung und zur Sensibilisierung der Verbraucher bei.
- Auf Hygieneprodukten, Tabakwaren und Trinkbechern muss angegeben sein, ob sie Kunststoff enthalten und wie sie zu entsorgen sind.

2024

- Verschlüsse müssen fest an den Trinkflaschen angebracht werden, wenn es sich um eine Plastikflasche mit weniger als 3 Litern Inhalt handelt. 

2025

- PET-Flaschen müssen zu mindestens 25 % aus recyceltem Material bestehen.
- Mindestens 77 % aller Plastik-Trinkflaschen müssen gesammelt werden.

2029

- Mindestens 90 % aller Plastik-Trinkflaschen müssen gesammelt werden.

2030

- PET-Flaschen müssen zu mindestens 30 % aus recyceltem Material bestehen.
 

Alternativen zu Einwegplastik

Bei Moonen Direct haben wir ein vollständiges Sortiment an nachhaltigen Einwegartikeln, die auch nach dem 3. Juli 2021 noch erlaubt sind. Beispiele hierfür sind unsere ROOTS Einwegartikel oder Besteck, Teller, Trinkhalme und Rührstäbchen aus Bagasse, Bambus, Holz oder Papier. 

Hier sehen Sie einige unserer Alternativen. Möchten Sie aus allen verfügbaren nachhaltigen Alternativen auswählen? Sehen Sie sich unser umfangreiches Nachhaltiges Sortiment an. 

Haben Sie Fragen zu den für Sie besten Alternativen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne, die richtige Entscheidung zu treffen.


Haftungsausschluss: Die obigen Informationen basieren auf der Europäischen Richtlinie für weniger Einwegplastik im Meer (SUP-Richtlinie) 2019/904 vom 5. Juni 2019. Es können keine Rechte daraus abgeleitet werden. 

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